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Mit ärztlicher Verordnung und Genehmigung der Krankenkasse werden die Kosten meist übernommen. Du zahlst dann nur den gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil:
Befreiung von der Zuzahlung möglich
Wer chronisch krank ist oder viele Zuzahlungen leistet, kann eine Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse beantragen. Die Belastungsgrenze liegt bei:
Nach Erreichen dieser Grenze kannst du dich für den Rest des Jahres von weiteren Zuzahlungen befreien lassen.
Unser Tipp:
Lass dich am besten direkt von deiner Krankenkasse beraten. Viele Kassen bieten auch an, die Belastungsgrenze schon zu Jahresbeginn durch eine Einmalzahlung zu decken – und du bist sofort befreit.